BG-ermächtigter Sachverständiger · BG-Z 2280

Krane prüfen.
Menschen schulen.
Risiken vermeiden.

Thomas Berger ist Ihr Ansprechpartner für ortsfeste Krane: Erstinbetriebnahmen, wiederkehrende Prüfungen, Restnutzungsdauerberechnungen sowie Kranführer- und Staplerschulungen, durchgeführt vor Ort in Ihrem Betrieb.

2280 BG-Ermächtigung Nr.
Suhl Thüringen, bundesweit im Einsatz
Vor Ort Schulungen bei Ihnen im Betrieb
SACHVERSTÄNDIGER · ORTSFESTE KRANE · BG-Z 2280 SACHVERSTÄNDIGER · ORTSFESTE KRANE · BG-Z 2280 GEPRÜFT DGUV VORSCHRIFT 52

Langjähriger Prüfpartner für

ABUS Kransysteme

und Industriebetriebe in ganz Deutschland

Leistungsübersicht

Fünf Bereiche.
Ein Ziel: sichere Krananlagen.

01

Krane & Lastaufnahmemittel

  • Erstinbetriebnahmen
  • Inbetriebnahmen nach wesentlichen Änderungen
  • Wiederkehrende UVV-Prüfungen
  • Restnutzungsdauerberechnungen
  • Begutachtung bei Umbauten/Reparaturen
Details zur Prüfung →
02

Kranführerschulung

  • Theorie und Praxis vor Ort
  • Nach BGG 921 (DGUV Grundsatz 309-003)
  • Inklusive Kranführerausweis
  • Max. 15 Teilnehmer pro Schulung
Details zur Schulung →
03

Staplerschulung

  • Theorie und Praxis vor Ort
  • Nach BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001)
  • Inklusive Führerschein
  • Max. 12 Teilnehmer pro Schulung
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04

Hubarbeitsbühnenschulung

  • Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Theorie und Praxis vor Ort
  • Bedienerausweis inklusive
  • Jährliche Unterweisung möglich
Details zur Schulung →

Warum KSB Berger

Rechtssicherheit ist kein Zufall, sondern Handwerk.

Krane und Stapler unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, von der BetrSichV bis zu den DGUV-Vorschriften. Wer hier Lücken lässt, riskiert im Schadensfall mehr als nur einen Stillstand. Als Elektrotechnikermeister und durch die Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger sorge ich dafür, dass Ihre Anlagen geprüft, Ihre Mitarbeiter geschult und Ihre Dokumentation lückenlos ist.

Mehr über meine Qualifikationen →
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Lebensjahre Mindestalter und nachgewiesene Eignung schreibt der Gesetzgeber für Kranführer vor. Ich sorge für den Nachweis.

Jährlich mindestens ist eine Prüfung ortsfester Krananlagen durch einen Sachkundigen vorgeschrieben.

125%

der Nennlast wird bei der Erstinbetriebnahme als Prüflast aufgelegt, nach §25 DGUV Vorschrift 52.

Krananlage fällig zur Prüfung?
Oder Mitarbeiter, die geschult werden müssen?

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