Krane & Lastaufnahmemittel
- Erstinbetriebnahmen
- Inbetriebnahmen nach wesentlichen Änderungen
- Wiederkehrende UVV-Prüfungen
- Restnutzungsdauerberechnungen
- Begutachtung bei Umbauten/Reparaturen
BG-ermächtigter Sachverständiger · BG-Z 2280
Thomas Berger ist Ihr Ansprechpartner für ortsfeste Krane: Erstinbetriebnahmen, wiederkehrende Prüfungen, Restnutzungsdauerberechnungen sowie Kranführer- und Staplerschulungen, durchgeführt vor Ort in Ihrem Betrieb.
Langjähriger Prüfpartner für
ABUS Kransystemeund Industriebetriebe in ganz Deutschland
Leistungsübersicht
Warum KSB Berger
Krane und Stapler unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, von der BetrSichV bis zu den DGUV-Vorschriften. Wer hier Lücken lässt, riskiert im Schadensfall mehr als nur einen Stillstand. Als Elektrotechnikermeister und durch die Berufsgenossenschaft ermächtigter Sachverständiger sorge ich dafür, dass Ihre Anlagen geprüft, Ihre Mitarbeiter geschult und Ihre Dokumentation lückenlos ist.
Mehr über meine Qualifikationen →Lebensjahre Mindestalter und nachgewiesene Eignung schreibt der Gesetzgeber für Kranführer vor. Ich sorge für den Nachweis.
Jährlich mindestens ist eine Prüfung ortsfester Krananlagen durch einen Sachkundigen vorgeschrieben.
der Nennlast wird bei der Erstinbetriebnahme als Prüflast aufgelegt, nach §25 DGUV Vorschrift 52.