Nach DGUV Grundsatz 308-008

Hubarbeitsbühnenschulung

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen, durchgeführt vor Ort in Ihrem Betrieb, mit Theorie, Praxis und Abschlussprüfung.

Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen ausgebildet sein

Eine reine Einweisung an der Maschine bei der Übergabe reicht rechtlich nicht aus. Der DGUV Grundsatz 308-008 "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen" macht klare Vorgaben, die für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich sind.

Der Unternehmer darf nur Personen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Die Beauftragung muss schriftlich erteilt werden.

Für Auszubildende gilt eine Ausnahme: Sie dürfen bereits ab 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und unter fachlicher Aufsicht eine Hubarbeitsbühne bedienen, sofern dies dem Ausbildungszweck dient.

Gelenkteleskopbühne Dornseiff GTB280D E/2 in einer Industriehalle, wie sie im Rahmen der Hubarbeitsbühnenschulung eingesetzt wird
Kranprüfung in einer Industriehalle mit Hubarbeitsbühnen verschiedener Bauarten und ABUS-Brückenkranen

Warum die Schulung wichtig ist

Arbeiten in der Höhe gehören zu den unfallträchtigsten Tätigkeiten überhaupt. Die Schulung vermittelt nicht nur die sichere Bedienung der Maschine, sondern auch das Verständnis für Standsicherheit, Lastgrenzen und das Verhalten in Notfallsituationen, etwa beim Einsatz des Notablasses.

Ergänzend gilt nach DGUV Vorschrift 1, §12 ArbSchG und §12 BetrSichV eine jährliche Unterweisungspflicht. Diese Auffrischung sorgt dafür, dass das erlernte Wissen aktuell bleibt und neue Gefährdungen berücksichtigt werden.

DGUV Grundsatz 308-008 DGUV Information 208-019 Jährliche Unterweisung Pflicht

Voraussetzungen & Ablauf

Die Schulung Ihrer Bediener findet bei Ihnen vor Ort statt. Das erspart Anfahrts- und Übernachtungskosten und reduziert die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter.

Kleine Gruppengröße Dauer mind. 1 Tag Je nach Bauart länger

Örtliche Voraussetzungen:

  • Geeigneter Schulungsraum mit Möglichkeit zum Aufstellen eines Beamers
  • Geeignete, geprüfte Hubarbeitsbühne der jeweiligen Bauart für den Praxisteil
  • Ausreichend Platz für Fahrübungen und die praktische Prüfung

Das Ausbildungszertifikat gilt jeweils nur für die Bauart, an der geschult wurde, etwa Scheren- oder Teleskopbühne. Werden Mitarbeiter auf einer weiteren Bauart eingesetzt, ist eine ergänzende Ausbildung erforderlich.

Kranprüfung an einem ABUS-Brückenkran mit Hubarbeitsbühne im Einsatz

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen
  • Technischer Aufbau und physikalische Funktion
  • Bauarten: Schere, Teleskop, Gelenk, Fahrzeugbühne
  • Standsicherheit und Lastgrenzen
  • Theoretische Prüfung

Praxis

Je nach vorhandener Bauart

  • Standsicherer Aufbau und Verfahren
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Notablassfunktion
  • Praktische Prüfung
Erstinbetriebnahme von ABUS-Brückenkranen in einer neuen Industriehalle mit Scherenbühne

Nach erfolgreich bestandener Theorie- und Praxisprüfung erhalten Ihre Mitarbeiter den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008, gültig für die geschulte Bauart. Gerne sende ich Ihnen vorab einen genauen Schulungsplan zu.

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