Nach BGG 925 / DGUV Grundsatz 308-001
Staplerschulung
Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen, vor Ort in Ihrem Betrieb.
Staplerfahrer müssen ausgebildet sein
Dies fordert die DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge):
§ 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz Personen nur beauftragen, die:
1. mindestens 18 Jahre alt sind,
2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und
3. ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Ablauf der Schulung
Die Schulung Ihrer zukünftigen Staplerfahrer findet bei Ihnen vor Ort statt. Bei vorhandener praktischer Erfahrung dauert die Schulung einen Tag, ansonsten verlängert sie sich um mindestens einen weiteren Tag.
Max. 12 Teilnehmer
Dauer ca. 1 Tag
+1 Tag bei fehlender Erfahrung
Voraussetzungen vor Ort:
- Geeigneter Schulungsraum mit Möglichkeit zum Aufstellen eines Beamers
- Geeigneter, geprüfter Frontstapler mit Gabelzinken für den Praxisteil
- Ausreichend Platz für Praxisprüfung und Übungen, in der Halle oder mindestens überdacht
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Staplertechnik / physikalische Grundlagen
- Stapler fahren
- Theoretische Prüfung
Praxis
- Praxisbeispiele am Stapler
- Übungsfahrten
- Praktische Prüfung
Alle Schulungen sind pauschal inklusive Unterlagen für die Teilnehmer sowie der Führerscheine. Gerne erstelle ich Ihnen ein Angebot oder sende Ihnen einen genauen Schulungsplan zu.