Nach BGG 921 / DGUV Grundsatz 309-003
Kranführerschulung
Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, durchgeführt vor Ort in Ihrem Betrieb.
Warum Kranführer ausbilden lassen?
Der wichtigste Grund: Unfälle vermeiden. Wenn auch nur ein Unfall, sei es ein Personen- oder ein Sachschaden, durch die Schulung vermieden wird, hat sich die Schulung bereits gelohnt.
Der zukünftige Kranführer lernt grundlegende Verhaltensregeln beim Transport von Lasten und das nötige Hintergrundwissen, um Unfällen wirksam entgegenzuwirken. Geschulte Mitarbeiter reduzieren zudem Verschleiß und Beanspruchung von Kran und Lastaufnahmemitteln, da sie den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Gebrauch erlernen.
Die Mitarbeiter werden für den Arbeitsschutz sensibilisiert. Sie erfahren, welche Verantwortung sie als Kranführer haben und welche Konsequenzen die Nichtbeachtung von Gesetzen und Betriebsanweisungen hat. Ein weiteres Argument für die Schulung ist die Rechtssicherheit.
Gesetzliche Grundlage
Die Berufsgenossenschaft sowie das staatliche Recht weisen ausdrücklich auf die Ausbildungspflicht hin.
§ 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal (DGUV Vorschrift 52)
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben.
Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen.
Diese Beauftragung kann nur dann erfolgen, wenn der Unternehmer sicher sein kann, dass der Mitarbeiter seine Aufgaben sicher erfüllt. Auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Beschäftigte vor der erstmaligen Verwendung von Arbeitsmitteln ausreichend informiert und unterwiesen werden, mit jährlicher Wiederholung und schriftlicher Dokumentation.
Voraussetzungen & Ablauf
Die Schulung Ihrer Kranführer findet bei Ihnen vor Ort statt. Das erspart Anfahrts- und Übernachtungskosten und reduziert die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter spürbar.
Örtliche Voraussetzungen:
- Geeigneter Schulungsraum mit Möglichkeit zum Aufstellen eines Beamers
- Flurgesteuerter Kran für den Praxisteil
Theorie
- Rechtliche Grundlagen
- Krane und Krantechnik
- Kran fahren
- Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
- Theoretische Prüfung
Praxis
Je nach örtlichen Gegebenheiten
- Beispiele zu Verhaltensregeln
- Last auspendeln
- Übungsfahrten
Gerne sende ich Ihnen auf Anfrage einen genaueren Schulungsplan zu. Alle Schulungen sind inklusive Unterlagen für die Teilnehmer sowie, bei bestandener Prüfung, dem Kranführerausweis.